Balkonentwässerung
Die Balkonentwässerung sorgt dafür, dass Regenwasser verlässlich abfließt – und zwar ohne die Bausubstanz von Vorbau, Mauerwerk oder darunter liegenden Etagen zu schädigen. Eine fachkundig geplante Entwässerung erhält dabei nicht nur den Balkon, sondern verhindert auch, das Wasser bei starken Regenfällen in den Wohnbereich vordringen kann. Welche Regeln es dabei zu beachten gilt und welche Möglichkeiten Ihnen dafür zur Verfügung stehen, haben wir in diesem Ratgeber einmal zusammengestellt.
Muss ein Balkon eine Entwässerung haben?
Aufgrund der exponierten Lage setzen Witterungseinflüsse einem Balkon das gesamte Jahr über zu, insbesondere Feuchtigkeit und Frost fordern oftmals ihren Tribut. Im Laufe der Zeit können so verschiedene Schäden entstehen: Es bilden sich Unebenheiten im Boden, Fliesen platzen ab und es zeigen sich Risse im Beton. Auch wenn Sie derlei Probleme nicht vollständig abwenden können, lassen sie sich doch deutlich eindämmen. Bleibt Regenwasser allerdings regelmäßig auf dem Balkon stehen, sind Feuchteschäden vorprogrammiert. Diese setzen sich oftmals im Gebäudeinneren fort und es drohen Schäden an der Bausubstanz – insbesondere, wenn sich das Wasser bereits regelmäßig bis an die Hauswand staut oder auf darunter liegende Etagen tropft.
Eine fachgerechte Balkonentwässerung verhindert, dass Wasser binnen kurzer Zeit zu Schäden sowie Sicherheitsrisiken führt und ist daher ein wichtiger Bestandteil der Instandhaltung oder Konstruktion außen liegender Anbauten. So bleibt nicht nur die Optik, sondern vor allem die Stabilität und Tragfähigkeit des Balkons intakt.
Vorschriften zur Balkonentwässerung
Was als angemessene Entwässerung gilt und was es dabei rund um Abläufe, Rinnen und Fallleitungen zu beachten gibt, regelt die DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“. Dabei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Vorschrift, sondern um eine technische Regel mit Empfehlungscharakter. Mit dieser ist man in den meisten Fällen auf der sicheren Seite, wenn es um die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ geht, wie sie im Wasserhaushaltsgesetz gefordert werden. Darauf sollten Sie entsprechend der Norm achten, um Balkone, Loggien oder Terrassen ordentlich zu entwässern:
- Grundsätzlich sollten Balkone sowie Loggien über einen Ablauf oder eine vorgehängte Rinne verfügen.
- Werden die Flächen von einer geschlossenen Brüstung umschlossen, muss ein zusätzlicher Notablauf oder -überlauf von 40 mm lichter Weite die sichere Entwässerung garantieren.
- Abläufe von Balkonen und Loggien mit geschlossener Brüstung dürfen nicht an die Fallleitungen der Dachentwässerung angeschlossen werden – auch wenn die Flächen über oben genannte Notentwässerung verfügen. Für eingeschlossene Terrassen gelten die gleichen Bestimmungen.
- Balkone mit offenen Brüstungen, unter denen das Wasser im Fall einer Überflutung abfließen kann, dürfen an die Fallrohre der Dachentwässerung angeschlossen werden. Mindestens 50 Prozent der Brüstung muss hierfür als freier Ablauf dienen.
- Befindet sich der Balkon im Erdgeschoss, empfiehlt die Norm, den Balkonablauf getrennt an die Grundleitung anzuschließen. Hier ist die Gefahr eines Rückstaus sonst besonders hoch.
- Sofern Dritte nicht beeinflusst werden, darf Regenwasser auch über Wasserspeier und Tropfleisten auf das Grundstück abgeleitet werden. Befinden sich also weitere Balkone unter dem eigenen, oder führt der Gehweg darunter entlang, müssen Rinnen und Fallleitungen für die Balkonentwässerung verwendet werden.
Möglichkeiten der Entwässerung
Eine fachkundige Balkonentwässerung sorgt für die Langlebigkeit der Bausubstanz und ist essenzieller Bestandteil der Planung und der Konstruktion. Dabei ist es grundsätzlich empfehlenswert, auf das Komplettsystem eines einzelnen Herstellers zurückzugreifen. So ist gewährleistet, dass die unterschiedlichen Komponenten perfekt aufeinander abgestimmt sind, die Montage reibungslos verläuft und Sie den fachkundigen Rat des Anbieters einholen können. Damit das Wasser auch seinen Weg in die Rinnen und Fallrohre nicht auf halber Strecke versickert, ist eine professionelle Abdichtung des Balkons oder der Terrasse unabdingbar. Anderenfalls droht das Wasser in die Bausubstanz einzudringen und verursacht dauerhafte Schäden.
Für das Ableiten des Wassers stehen Ihnen dann verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Vorgehängte Ablaufrinne
- Bodenablauf und Entwässerungsrinne
- Abtropfkante
Hinweis:
Achten Sie bei Arbeiten auf dem Balkon zu jeder Zeit auf eine angemessene Sicherung oder konsultieren Sie einen Fachbetrieb!
Balkonvorhangrinnen
Ablaufrinnen lassen sich in vielen Fällen gut anbringen und unkompliziert nachrüsten. Dennoch sollte der Balkonablauf nicht auf die leichte Schulter genommen werden und zunächst der Rat eines Experten eingeholt werden. So ist sichergestellt, dass später kein Wasser austritt und ungesehen eindringt. Die Rinnen können problemlos an der Unterkante des Balkons montiert werden und von dort aus der Fallleitung, falls DIN-konform, zugeführt werden. Spezielle Ablaufstücke verbinden die Rinne mit dem Fallrohr der Balkonvorhangrinne und sorgen mit für eine sichere Ableitung. Ein weiterer Vorteil der klassischen Regenrinne: Laubreste und Verschmutzungen lassen sich oftmals leicht erreichen und entfernen.
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Bodenablauf und Entwässerungsrinne
Für kleinere Balkone genügt meist ein einfacher Bodenablauf, der am tiefsten Punkt des Gefälles für eine ausreichende Entwässerung sorgt. Bei größeren Flächen sollten Sie hingegen eine zusätzliche Entwässerungsrinne in Betracht ziehen. Über diese wird das Regenwasser gezielt zum Balkonablauf geführt. In vielen Fällen werden die Rinnen nicht nur in Richtung des Gefälles, sondern auch orthogonal dazu verlegt, beispielsweise vor Terrassen- und Balkontüren. So wird effektiv verhindert, dass sich das Wasser staut, oder gar in den Wohnraum dringen kann.
Abtropfkanten
Abtropfkanten oder Abtropfprofile werden an der Außenkante des Balkons montiert und lassen das Wasser mit ausreichend Abstand nach unten tropfen. So wird verhindert, dass Regenwasser auf die Unterseite des Vorbaus fließt und dort ins Gemäuer einzieht. Die Bausubstanz bleibt intakt und unschöne Schmutzfahnen bleiben fern. Abtropfprofile sind allerdings ungeeignet, falls sich unter dem eigenen Vorbau noch weitere Balkone befinden. Landet das Wasser dort, werden die Anwohner der Etage beeinträchtigt. Für Mehrfamilienhäuser sind sie daher laut DIN EN 1986-100 ungeeignet.
Keine Balkonentwässerung ohne Gefälle
Damit das Wasser auch tatsächlich abfließt und sich nicht staut, bedarf jede Balkonentwässerung einem Gefälle. Dieses sollte sich um 2 Prozent zur wasserabführenden Installation neigen. Wird beispielsweise ein Bodenablauf mittig platziert, muss das Gefälle von allen Seiten darauf zu führen. Grundsätzlich lässt sich das auch nachträglich und selbstständig realisieren, es empfiehlt sich aber, die Expertise eines Fachbetriebes zurate zu ziehen und aufeinander abgestimmte Komponenten zu verwenden. So kann sichergestellt werden, dass der Balkon nach den Arbeiten wieder perfekt abgedichtet ist und keine Schäden am Haus drohen.
Mit der Getifix Systemlösung finden Sie beispielsweise sowohl den passenden Mörtel für das Anlegen des Gefälles als auch die passende Abdichtung in Form des FD-Systems. Die zugehörigen Bodenbeläge lassen Wasser optimal ablaufen und bieten eine große Auswahl an Materialien und Farben.
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FAQ – Fragen und Antworten zur Balkonentwässerung
Welche Entwässerung eignet sich für kleine Flächen?
Für kleine Balkone genügt oftmals ein Bodenablauf am tiefsten Punkt des Gefälles. Für größere Balkone oder Terrassen, sollten Sie eine Entwässerungsrinne in Erwägung ziehen. Ein Fachbetrieb hilft Ihnen dabei, die notwendigen Berechnungen anzustellen, sodass Stauwasser auch bei starken Regenfällen ausgeschlossen werden kann.
Muss ein Balkon eine Entwässerung haben?
Eine Entwässerung ist für jede Form von Loggia, Balkon oder Terrasse notwendig, da auf diese Weise Schäden durch stehendes oder falsch geleitetes Wasser verhindert werden. Schmutzfahnen, beschädige Fliesen oder Risse im Beton sind typische Symptome von Feuchteschäden, deren Ursache geklärt werden sollte.
Balkon entwässern – gibt es Vorschriften?
Die DIN 1986-100 sieht eine Entwässerung für Balkone mit geschlossenen Brüstungen vor, sofern weniger als 50 Prozent der Brüstung als freier Ablauf dienen können. Werden Dritte durch herabtropfendes Wasser beeinträchtigt, muss der Balkon in jedem Fall über eine passende Entwässerung verfügen, um das zu verhindern. In jedem Fall ist eine passgenaue Ableitung von Regenwasser empfehlenswert, um die Bausubstanz von Balkon, anliegenden Wänden und Wohnbereich zu schützen.
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